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Teaser Test A Kopie 1
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Teaser Test C Kopie 1
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030 123 456 78
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Meldung Werkpräsentationen
Wer kann was melden?
Was versteht man unter Werkpräsentationen?
Warum melde ich Werkpräsentationen?
Kann ich neben einer Werkpräsentationsmeldung auch Einzelbilder melden?
Kann ich Werkpräsentationen melden, die im Ausland stattgefunden haben?
Wie viele Werkpräsentationen kann ich pro Jahr melden?
Wie kann ich meine Meldung einreichen?
Meine Kunstwerke sind in Sammlungen vertreten und/oder stehen auf öffentlichen Plätzen. Muss ich jedes Jahr meine Werke erneut melden?
Meine Werke sind in einer Wanderausstellung vertreten. Was bedeutet das für meine Meldung?
Sind Kunstmessen meldefähig?
Ich bin Performance-Videokünstler*in bzw. nehme an partizipatorischen Projekten Teil. Was kann ich melden?
Was bedeutet Netzkunst und was ist hier meldefähig?
Kann ich auch virtuelle Ausstellungen melden?
Was heißt öffentliches Bewerben meiner Ausstellung? Muss ich der VG Bild-Kunst Belegexemplare zukommen lassen?
Ich nehme an einer Gruppenausstellung teil, mein Name wird allerdings nicht im Flyer aufgeführt. Wie kann ich dennoch nachweisen, dass meine Werke Teil der Ausstellung sind?
Fragen zum Thema
Wann erfolgen in der Regel die verschiedenen Ausschüttungen?
Die Ausschüttungen für gesetzliche Vergütungsansprüche bzw. Tantiemen sollen grundsätzlich spätestens im September des Folgejahres erfolgen. Einzelheiten zu den geplanten Ausschüttungsterminen werden regelmäßig auf der Website veröffentlicht.Die für Mitglieder erzielten individuellen Erlöse, zum Beispiel Reproeinnahmen und Folgerecht, werden halbjährlich ausgeschüttet.Im Bereich Film werden zum Teil individuelle Erlöse über Schwestergesellschaften aus dem Ausland erzielt. Diese Erlöse werden nach Geldeingang ausgeschüttet. Ausschüttungstermine ergeben sich aus dem § 25 des Verteilungsplans.
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Warum gibt es zahlreiche unterschiedliche Ausschüttungen?
Die VG Bild-Kunst ist verpflichtet, Erlöse mit gebotener Sorgfalt einzuziehen, zu verwalten und zu verteilen. Dafür stellt die Mitgliederversammlung Regeln auf, die eine ausreichend gerechte Verteilung auf die Berechtigten sicherstellen. Daher gibt es für die Erlöse im Zusammenhang mit verschiedenen Nutzungssachverhalten und gesetzlichen Vergütungsansprüchen jeweils eigene Verteilungsregeln und eigene Ausschüttungen.
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Kann ich eine von Reproduktionsgebühren freigestellte Nutzung trotzdem für die Tantiemen melden?
Sie können für Tantiemen alle Nutzungen in Büchern, in Zeitungen und Zeitschriften sowie auf Websites melden – unabhängig davon, ob Sie für die Nutzung Lizenzen erhalten haben oder nicht.
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