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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Wie weist eine Bildagentur die erzielten Umsätze nach?

Die für ein Nutzungsjahr gemeldeten Umsätze der Agentur sind durch eine*n Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in gegenüber der VG Bild-Kunst zu bestätigen. Dieser Nachweis muss spätestens am 15. September des Folgejahres bei der VG Bild-Kunst eingehen.

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