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Wann kann eine Bildagentur Meldungen bei der VG Bild-Kunst einreichen?
Voraussetzung ist zunächst, dass eine Bildagentur den Wahrnehmungsvertrag für Bildagenturen abgeschlossen hat. Vertragsformulare erhalten Sie auf Anforderung.
Bitte senden Sie beide Exemplare vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück an:
VG Bild-Kunst
Weberstraße 61
53113 Bonn
Wir übersenden Ihnen nach Bearbeitung und Erfassung ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen.
Erst nach Vertragsabschluss können Sie Meldungen einreichen.