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Die VG Bild-Kunst verteilt über die Meldungen der Werkpräsentationen einen Teil der Privatkopievergütung. Die Privatkopievergütung entschädigt Sie dafür, dass Dritte Abbildungen Ihrer Werke aus frei zugänglichen Quellen vervielfältigen, also zum Beispiel aus Print-Publikationen oder aus dem Internet.
Ein Beispiel:
Ihre Werke werden im lokalen Museum gezeigt. Im Museumsflyer für den Ausstellungsmonat wird eines Ihrer bekannten Werke abgedruckt; das Museum bewirbt die Ausstellung zudem mit einem Plakat. Kurz vor und nach der Ausstellungseröffnung wird in den Lokalzeitungen darüber berichtet. In einem digitalen Kunst-Blog wird eine Kritik veröffentlicht mit einem Foto von Ihnen vor einem Ihrer Werke. Auf der Website des Museums wird zudem eine Slideshow eingerichtet, die einen Eindruck von Ihren Werken in der Ausstellung geben soll.
Alle diese Abbildungen Ihrer Werke stehen nun auch vielen Privatpersonen zur Verfügung und dürfen von diesen für private Zwecke kopiert werden (Privatkopie). Beispielsweise kauft sich ein Museumsbesucher den Katalog und kopiert daraus eine Seite, auf der zwei Abbildungen Ihrer Werke sind, weil er diese mit den Werken anderer Künstler vergleichen will. Ein anderer Museumsbesucher kopiert den Bericht über ihre Ausstellung in besagtem Kunst-Blog, um ihn später zu lesen.
Für dieses erlaubte private Kopieren von analogen sowie digitalen Bildquellen werden Sie durch die Ausschüttung der VG Bild-Kunst entschädigt.