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Wie kann ich Honorare melden, die ich von Buchverlagen erhalten habe?
Honorare für Nutzungen Ihrer Werke in Büchern können nicht gemeldet werden. Sie geben stattdessen eine „Meldung Buch“ bei der VG Bild-Kunst ab.
Eine Ausnahme: Honorare von Buchverlagen für Nutzungen Ihrer Werke, die Sie nicht für deren Veröffentlichung in einem Buch erhalten haben, zum Beispiel Honorare für die Verwendung auf der Website eines Buchverlags, können gemeldet werden. Sie tragen diese Honorare in die Auftraggeber-Kategorie „Sonstige Unternehmen“ ein.