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Subhead
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Headline, nicht editierbar: Tantiemen Kunst & Bild
Text + Link: Wer bei der VG Bild-Kunst als Bildurheber*in Mitglied ist – das sind die Mitglieder der Berufsgruppen I und II –, kann an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden. Wer bei der VG Bild-Kunst als Bildurheber*in Mitglied ist – das sind die Mitglieder der Berufsgruppen I und II –, kann an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden.
Subhead: Worum handelt es sich?
Text + Kursiv: In manchen Fällen erlaubt das Urheberrecht zum Wohle der Allgemeinheit bestimmte Ausnahmen, die eine freie Nutzung von Werken erlauben. Dies ist für die Urheber*innen mit einer Einschränkung Ihres Urheberrechts verbunden. Bei der Kollektivausschüttung Kunst/Bild geht es um Gelder, die der Staat den Urheber*innen als Ausgleich für diese Einschränkungen des Urheberrechts gewährt. Der Rechtsbegriff lautet „gesetzlicher Vergütungsanspruch“. Diese Ansprüche können nur zentral von Verwertungsgesellschaften verteilt werden. Für den Bildsektor macht das in Deutschland die VG Bild-Kunst.
Text + Bold: Beispiel Privatkopievergütung: Das Gesetz erlaubt es jedermann in Deutschland, zu privaten Zwecken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu machen. Ein Screenshot von einem Kunstwerk ist schnell gemacht und kostet mich nichts. Oder ich kopiere mir ein PDF oder fotografiere mit meinem Smartphone eine Stadtkarte usw. Zum Ausgleich zahlen die Hersteller und Importeure von PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker usw. pro Gerät eine kleine Gebühr an die Privatkopie-Zentralstelle („ZPÜ“) in Deutschland. Im Jahr kommen so ca. 180 Mio. Euro zusammen. Einen Teil davon erhält die VG Bild-Kunst zur Ausschüttung an die Bildurheber*innen.
Subhead: Es gibt noch mehr gesetzliche Vergütungsansprüche als die Privatkopievergütung
- einfache Liste
- die Bibliothekstantieme für das Ausleihen von Zeitschriften, Büchern und sonstigen Medien, die Bilder enthalten;
- eine Vergütung für das Kopieren von Bildern in Schulen, in Universitäten, in Copyshops, in Kirchen, im Einzelhandel (Betreibervergütung)
- eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in den Lernplattformen von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen;
- eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in Pressespiegeln und Lesezirkeln
- eine Vergütung für die Weitersendung von TV-Programmen durch Infrastrukturanbieter.
Text + Unterstereichung: Ungefähr 30 Mio. Euro verteilt die VG Bild-Kunst jährlich an Bildurheber*innen. Wie das geht, regelt der Verteilungsplan, der von der Mitgliederversammlung, dem „Parlament“ der VG Bild-Kunst, beschlossen wird.
Der Verteilungsplan sammelt alle Gelder aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen und ordnet sie thematisch verschiedenen Verteilungssparten zu. Doch wie geht es weiter? Weil die VG Bild-Kunst von ihren Geldgebern keine Daten zur Verwendung von Bildern erhält, ist sie gezwungen, diese Daten von ihren Mitgliedern zu erfragen. Damit kommen wir zu einem weiteren wichtigen Grundsatz:
- nummerierte Liste
- nummerierte Liste
- nummerierte Liste
- eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in den Lernplattformen von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen;
- eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in Pressespiegeln und Lesezirkeln
- eine Vergütung für die Weitersendung von TV-Programmen durch Infrastrukturanbieter.
Informationen Satzzeichen
Die korrekten Anführungszeichen „99 am Anfang unten und 66 am Ende oben“ werden leider nicht automatisch richtig gesetzt.
Tastenkombi Mac: alt + ^ und alt + 2 (die Taste alt ist auch als ⌥ oder Option benannt)
Tastenkombi PC: alt + 0132 und alt + 0147 (bei gedrückter alt-Taste die Nummer über den Ziffernblock eingeben)
Oder einfach korrekte wie hier „Anführungszeichen“ kopieren und einfügen.
Das gleiche gilt für das Apostroph. Das richtige Apostroph sieht aus wie eine 9 ’.
Mac Tastenkombi: shift + opt + #
PC Tastenkombi: alt + 0146
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Hier ist eine kleine optionale Bildbeschreibung
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