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Headline, nicht editierbar: Tantiemen Kunst & Bild

Leadin: Als Bildurheber*in (Mitglied der Berufsgruppe I oder II) können Sie an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden. Dazu müssen Sie eine Meldung abgeben. Es geht um Gelder, die der Staat als Ausgleich für Einschränkungen des Urheberrechts gewährt.

Text + Link: Wer bei der VG Bild-Kunst als Bildurheber*in Mitglied ist – das sind die Mitglieder der Berufsgruppen I und II –, kann an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden. Wer bei der VG Bild-Kunst als Bildurheber*in Mitglied ist – das sind die Mitglieder der Berufsgruppen I und II –, kann an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden. 


Subhead: Worum handelt es sich?

Text + Kursiv: In manchen Fällen erlaubt das Urheberrecht zum Wohle der Allgemeinheit bestimmte Ausnahmen, die eine freie Nutzung von Werken erlauben. Dies ist für die Urheber*innen mit einer Einschränkung Ihres Urheberrechts verbunden. Bei der Kollektivausschüttung Kunst/Bild geht es um Gelder, die der Staat den Urheber*innen als Ausgleich für diese Einschränkungen des Urheberrechts gewährt. Der Rechtsbegriff lautet „gesetzlicher Vergütungsanspruch“. Diese Ansprüche können nur zentral von Verwertungsgesellschaften verteilt werden. Für den Bildsektor macht das in Deutschland die VG Bild-Kunst.

Highlight: Merke: Um als Urheber*in von gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu profitieren, muss man Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sein. 


Text + Bold: Beispiel Privatkopievergütung: Das Gesetz erlaubt es jedermann in Deutschland, zu privaten Zwecken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu machen. Ein Screenshot von einem Kunstwerk ist schnell gemacht und kostet mich nichts. Oder ich kopiere mir ein PDF oder fotografiere mit meinem Smartphone eine Stadtkarte usw. Zum Ausgleich zahlen die Hersteller und Importeure von PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker usw. pro Gerät eine kleine Gebühr an die Privatkopie-Zentralstelle („ZPÜ“) in Deutschland. Im Jahr kommen so ca. 180 Mio. Euro zusammen. Einen Teil davon erhält die VG Bild-Kunst zur Ausschüttung an die Bildurheber*innen.


Subhead: Es gibt noch mehr gesetzliche Vergütungsansprüche als die Privatkopievergütung

  • einfache Liste
  • die Bibliothekstantieme für das Ausleihen von Zeitschriften, Büchern und sonstigen Medien, die Bilder enthalten;
  • eine Vergütung für das Kopieren von Bildern in Schulen, in Universitäten, in Copyshops, in Kirchen, im Einzelhandel (Betreibervergütung)
  • eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in den Lernplattformen von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen;
  • eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in Pressespiegeln und Lesezirkeln
  • eine Vergütung für die Weitersendung von TV-Programmen durch Infrastrukturanbieter.

Text + Unterstereichung: Ungefähr 30 Mio. Euro verteilt die VG Bild-Kunst jährlich an Bildurheber*innen. Wie das geht, regelt der Verteilungsplan, der von der Mitgliederversammlung, dem „Parlament“ der VG Bild-Kunst, beschlossen wird.

Der Verteilungsplan sammelt alle Gelder aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen und ordnet sie thematisch verschiedenen Verteilungssparten zu. Doch wie geht es weiter? Weil die VG Bild-Kunst von ihren Geldgebern keine Daten zur Verwendung von Bildern erhält, ist sie gezwungen, diese Daten von ihren Mitgliedern zu erfragen. Damit kommen wir zu einem weiteren wichtigen Grundsatz:

Highlight: Wer an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden will, muss Meldungen einreichen.


  1. nummerierte Liste
  2. nummerierte Liste
  3. nummerierte Liste
  4. eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in den Lernplattformen von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen;
  5. eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in Pressespiegeln und Lesezirkeln
  6. eine Vergütung für die Weitersendung von TV-Programmen durch Infrastrukturanbieter.


Informationen Satzzeichen

Die korrekten Anführungszeichen 99 am Anfang unten und 66 am Ende oben“ werden leider nicht automatisch richtig gesetzt.

Tastenkombi Mac: alt + ^ und alt + 2 (die Taste alt ist auch als ⌥ oder Option benannt)
Tastenkombi PC: alt + 0132 und alt + 0147 (bei gedrückter alt-Taste die Nummer über den Ziffernblock eingeben)

Oder einfach korrekte wie hier „Anführungszeichen“ kopieren und einfügen. 


Das gleiche gilt für das Apostroph. Das richtige Apostroph sieht aus wie eine 9

Mac Tastenkombi: shift + opt + #
PC Tastenkombi: alt + 0146

Bild

Illu Fehler 404

Hier ist eine kleine optionale Bildbeschreibung

Slideshow

1 — 11
Rötger Feldmann
Comiczeichner
Berufsgruppe II
Mitglied seit 2023
2 — 11
Sabine von Bassewitz
Fotografin
Berufsgruppe II
Mitglied seit 2021
3 — 11
Nana Petzet
bildende Künstlerin
Berufsgruppe I
Mitglied seit 2013
4 — 11
Yayo Kawamura
Illustratorin/Designerin
Berufsgruppe II
Mitglied seit 2010
5 — 11
Şakir Gökçebağ
bildender Künstler
Berufsgruppe I
Mitglied seit 2013
6 — 11
David von Bassewitz
Illustrator
Berufsgruppe II
Mitglied seit 2010
7 — 11
Cornelia Konrads
bildende Künstlerin
Berufsgruppe I
Mitglied seit 1998
8 — 11
Andreas Hirsch
Still-Life-Fotograf
Berufsgruppe II
Mitglied seit 2022
9 — 11
Sylvia Pöhlmann
Designerin/Illustratorin
Berufsgruppe II
Mitglied seit 2006
10 — 11
Jule v. Hertell
bild. Künstlerin/Dokumentarfilm
Berufsgruppe I
Mitglied seit 2024
11 — 11
Achim Pohl
Fotojournalist
Berufsgruppe II
Mitglied seit 1998

Personenprofil

Max Mustermann
short bio

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Downloadliste

Titel einer Downloadliste

    Teaser mit Grafik, ohne Text

    Teaser mit Text und Grafik

    Teaser mit Text ohne Grafik

    Teaser Horizontal mit Grafik & Text

    Immer einzeln anlegen, damit genügend Abstand dazwischen ist.

    Das ist die Teaser-Liste für die FAQs

    Was deckt die Social-Media-Bildlizenz ab?
    Die Social-Media-Bildlizenz richtet sich an diejenigen Betreiber von Social-Media-Plattformen, die seit dem 1. August 2021 für die Uploads ihrer User*innen haften.Sie deckt den Bereich des stehenden Bildes ab und wird von der VG Bild-Kunst vergeben. Die Bereiche Text, Musik und Film sind nicht umfasst – es wird keine repertoireübergreifende Lizenz aller Verwertungsgesellschaften geben. Im Bereich des stehenden Bildes erstreckt sich die Social-Media-Bildlizenz auf alle Werkkategorien (Kunst, Foto, Illustration, Design etc.).Über die Social-Media-Bildlizenz werden nicht alle Bilder auf Social-Media-Plattformen lizenziert, sondern lediglich die Lizenzlücke der Anbieter geschlossen. Diese betrifft vor allem Uploads von Bildern durch Privatpersonen, die nicht von diesen selbst erstellt wurden. Uploads von eigenen Bildern, zum Beispiel Urlaubsfotos, werden nicht umfasst. Ebenso wenig erstreckt sich die Lizenz auf den Upload von Bildern durch kommerziell Tätige.Lizenziert wird nur der Upload von Bildern aus Deutschland.Die Social-Media-Bildlizenz erstreckt sich auch auf den neuen gesetzlichen Vergütungsanspruch für Bilder, die als Parodie, Karikatur oder Pastiche hochgeladen werden. Der Preis bleibt gleich – der Nutzungskontext muss im Einzelfall nicht geprüft werden, was auch gar nicht möglich wäre.Die Social-Media-Bildlizenz ist eine rein urheberrechtliche Lizenz. Sie erstreckt sich weder auf Persönlichkeitsrechte der auf Fotos abgebildeten Personen, noch vermittelt sie andere Immaterialgüterrechte, wie zum Beispiel Markenrechte an Logos etc. Für die Wahrung dieser Rechte bleiben wie bislang die Uploader*innen verantwortlich und die Plattformen müssen entsprechende Werke bei Rechtsverletzungen ggf. löschen.
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