Förderungen Film
Aus rechtlichen Gründen werden die Fördermittel bis auf Weiteres von zwei Institutionen vergeben: einerseits der Stiftung Kulturwerk, andererseits der VG Bild-Kunst selbst. Beide Institutionen haben fast identische Förderrichtlinien aufgestellt; sie unterscheiden sich nur in einem Punkt: Wenn eine Förderung einem oder einer Berechtigten (z. B. einem Mitglied) der VG Bild-Kunst zugutekommt, läuft sie über die VG Bild-Kunst; wenn sie einem oder einer Außenstehenden zugutekommt, über die Stiftung Kulturwerk.
Persönliche Voraussetzungen für die Antragsstellung
Eine Beschränkung hinsichtlich der Berechtigung zur Antragsstellung existiert nicht. Zudem brauchen sich Antragstellende nicht um die Unterscheidung der Fördermittelgeber (siehe oben) kümmern. Im Außenverhältnis wird ein Antrag gestellt und die Geschäftsstelle ordnet diesen dann entweder dem Förderprogramm der Stiftung Kulturwerk zu oder dem (insoweit) identischen Förderprogramm der VG Bild-Kunst.
Sachliche Voraussetzung für die Antragsstellung
Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Film, Fernsehen und Bewegtbild, welche die Tätigkeiten von Filmurheber*innen und Filmproduzent*innen in den Mittelpunkt stellen. Filmvorhaben selbst oder die vorbereitenden und nachbearbeitenden Arbeiten hierzu werden aber nicht gefördert. Ausgeschlossen sind auch studentische Projekte und Dissertationen sowie Förderungen von Filmfestivals.
Das Vorhaben muss entweder kulturell bedeutsame Werke, insbesondere Filmwerke, betreffen oder die Rahmenbedingungen zur Schaffung solcher verbessern. Beispielhaft sind förderfähig Print- und Digitalpublikationen zu Filmthemen, Preisverleihungen, Ausstellungen, Werkstattgesprächen sowie die Vermittlung besonderer Erzählweisen, Inhalte und Techniken oder die Sicherung von Nachlässen bedeutender Filmschaffender.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds unterstützt wird.
Finanzieller Umfang der Förderung
Die Förderung orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Projekts/Vorhabens und wird vom Vergabebeirat individuell bestimmt. Bei Branchenveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses beträgt sie in der Regel bis zu 50 Prozent der Kosten.
Bewerbungsverfahren
Förderanträge können jeweils für den 31. März und den 30. September eines Jahres eingereicht werden. Anträge sind zu stellen über das Online-Portal zur Kulturförderung.
Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe III. Er besteht derzeit aus den folgenden Personen:
Elena Alvarez
Imogen Kimmel
Insa Onken
Carola Raum
Markus Schott
Valentin Thurn
Claus Wehlisch
Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zu den weiteren Verfahrensbestimmungen ist die Förderrichtlinie der Stiftung Kulturwerk oder der VG Bild-Kunst zu konsultieren. Im Hinblick auf das Förderverfahren stimmen sie überein.