Netzwerk
Ein dichtes Netzwerk an Kooperationen mit Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern stellt sicher, dass die Rechte von Urheber*innen im visuellen Werkbereich auch international geschützt und vertreten werden, ohne dass der oder die Einzelne Mitglied in den jeweiligen Landes-Verwertungsgesellschaften werden muss.
Repräsentationsvereinbarungen
Berechtigte räumen der VG Bild-Kunst die Rechte für die ganze Welt ein und die VG Bild-Kunst stellt dann über Repräsentationsvereinbarungen mit den Verwertungsgesellschaften im Ausland sicher, dass die Rechte dort genauso geschützt sind wie die Rechte der dortigen Künstler*innen. In über 45 Ländern (in Europa; Nord-, Mittel- und Südamerika; Afrika und Asien) gibt es Verwertungsgesellschaften, mit denen die VG Bild-Kunst gegenseitige Repräsentationsvereinbarungen geschlossen hat, die die Bedingungen der gegenseitigen Vertretung der Mitglieder der jeweils anderen Verwertungsgesellschaft festhalten.
Die Grundregel ist: Die Mitglieder der jeweils anderen Verwertungsgesellschaft werden genauso behandelt und tragen die gleichen Verwaltungskosten wie die jeweils eigenen direkten Mitglieder. Zahlungen werden mit all ihren steuerrechtlichen Implikationen zwischen den Verwertungsgesellschaften abgewickelt, die die Vergütungen aus dem Ausland an ihre Mitglieder weitergeben. Internationale Dachorganisationen koordinieren die Zusammenarbeit, und regelmäßige Treffen dienen dem Austausch und der gemeinsamen Lösung von technischen oder rechtlichen Problemen bei der Wahrnehmung der Rechte.
Länder ohne Verwertungsgesellschaften
Es gibt auch Länder, in denen keine Verwertungsgesellschaft existiert, mit der die VG Bild-Kunst eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Für diese Länder können sich die Mitglieder jederzeit die Rechte von der VG Bild-Kunst rückübertragen lassen.