Förderung des Urheberrechts
Wir begleiten die technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und prüfen ihre Auswirkungen auf das Urheberrecht. Sehen wir Handlungsbedarf, werden wir auf der politischen Bühne aktiv.
Ein Beispiel: Als die generative KI zum Jahresbeginn 2023 plötzlich in den Fokus der Gesellschaft geriet, galt es, kurzfristig auf die von der Europäischen Kommission vorbereitete Gesetzgebung einzuwirken. Denn künstliche Intelligenz, die selbständig Bilder erzeugt, wurde auf Basis von Milliarden Kunstwerken, Fotografien, Illustrationen und sonstigen Bildwerken trainiert, die unsere Mitglieder geschaffen haben, und das ohne Nachfrage und ohne Kompensation.
Wir verfolgen aber auch langfristige Ziele, wenn wir zum Beispiel das Gespräch suchen mit Bundesbehörden, um die Vertragsbedingungen für Kunst am Bau zu verbessern. Es kann nicht sein, dass der Bund hier härtere Buy-outs verlangt als mancher Akteur in der Wirtschaft und gleichzeitig als Gesetzgeber die angemessene und proportionale Vergütung festschreibt. Wir leisten Aufklärungsarbeit und arbeiten auf Best Practices hin.
Die VG Bild-Kunst ist im Bereich der Förderung des Urheberrechts nicht isoliert tätig. Vielmehr setzt sie Ihre personellen und finanziellen Ressourcen in einem Netzwerk von Organisationen ein.
Kooperationspartner
Stärkste Partnerin der VG Bild-Kunst auf nationaler Ebene ist die Initiative Urheberrecht mit Sitz in Berlin. Sie ist die politische Dachorganisation von 44 Berufsverbänden und Gewerkschaften und damit das Sprachrohr für mehr als 140.000 Kreativschaffende in Deutschland.
Die VG Bild-Kunst arbeitet aber auch in vielfältiger Weise direkt mit den Berufsorganisationen und Gewerkschaften ihrer Mitglieder zusammen.
Berufsverbände und Gewerkschaften unserer Mitglieder
Kunst
berufsverband bildender künstler*innen berlin (bbk berlin)
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Verdi – Fachgruppe Bildende Kunst
Bild
Allianz deutscher Designer (AGD)
Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BBF)
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
Illustratoren Organisation (IO)
Film
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK)
Berufsverband Kinematografie (BVK)
Bundesverband Filmschnitt Editor (BFS)
Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild (VSK)
Auf europäischer Ebene werden die Stimmen der Urheberinnen und Urheber nur gehört, wenn sie gebündelt auftreten. Deshalb engagiert sich die VG Bild-Kunst dort politisch innerhalb ihrer Dachverbände.
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Die VG Bild-Kunst verwaltet als Treuhänderin die Gelder ihrer Mitglieder. Welche Förderungen im politischen Bereich möglich sind, regelt deshalb die von der Mitgliederversammlung beschlossene „Richtlinie Förderung politische Arbeit“.
Die Förderung des Urheberrechts auf internationaler Ebene erfolgt durch die finanziellen Beiträge, die die VG Bild-Kunst an ihre Dachorganisationen in Brüssel und Paris entrichtet, und durch das entsprechende zeitliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
Auf nationaler Ebene fördert die VG Bild-Kunst die Entwicklung des Urheberrechts neben ihren eigenen Aktivitäten durch finanzielle Unterstützung von geeigneten Maßnahmen Dritter, wie z. B. politische Veranstaltungen, Studien oder Medienarbeit.
In der Periode Juli 2023 bis Juli 2024 wurden die folgenden Veranstaltungen gefördert:
11. Konferenz der Initiative Urheberrecht (IU) am 27.11.2023 mit TEUR 10;
Ausbau der EU-Aktivitäten der IU in 2024 mit TEUR 9,5;
Studie „Urheberrecht und Training von KI-Modellen“ von Stober/Dornis mit TEUR 10;
Parlamentarischer Abend der IU am 23.04.2024 mit TUER 8.5;
Magazin „IU Mag Kunst“ vom 24.06.2024 der IU mit TEUR 6;
Symposium zu Ehren von Jost Vacano am 3.06.2024 der Urheber Allianz mit TEUR 9.
Wer einen Antrag auf Förderung einer politischen Maßnahme stellen will, kann sich an die Geschäftsstelle wenden. Die Förderbedingungen sind in der „Richtlinie Förderung politische Arbeit“ festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Weiterführende Dokumente