Aufsicht

Die Tätigkeit der VG Bild-Kunst unterliegt einer besonderen staatlichen Kontrolle, da sie fremdes Vermögen betrifft, im Interesse der Öffentlichkeit geschieht und Monopolcharakter aufweist.

Als Verwertungsgesellschaft hat die VG Bild-Kunst eine Erlaubnis zur Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit durch das Deutsche Patent- und Markenamt erhalten. Dieses übt auch die Aufsicht über die VG Bild-Kunst aus.

Das Amt kontrolliert die Tätigkeit der VG Bild-Kunst vollumfänglich und kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die VG Bild-Kunst ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.

Mitglieder und Außenstehende haben die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde zu wenden. Diese wird eine Stellungnahme der VG Bild-Kunst einholen, gegebenenfalls weitere Prüfschritte durchführen und die Beschwerdeführenden dann über das Ergebnis informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die VG Bild-Kunst einzuleiten.

Ebenfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt ist eine Schiedsstelle eingerichtet, die als verpflichtende Streitschlichtungsstelle dient, wenn jemand einen Tarif der VG Bild-Kunst für unangemessen (z. B. als zu hoch) einschätzt. Zwar besteht vor der Schiedsstelle keine Anwaltspflicht, jedoch würden wir die Hinzuziehung eines auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin empfehlen. Das Schiedsstellenverfahren ist an das gerichtliche Verfahren in der ersten Instanz angelehnt und es können Kosten anfallen.


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