Aufgaben
Verwertungsgesellschaft
Wir helfen den Urheberinnen und Urhebern aus dem visuellen Werkbereich, bestimmte urheberrechtliche Ansprüche zu monetarisieren, die der oder die Einzelne nicht selbst wahrnehmen kann. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Die Ausschüttungen stellen ein Zusatzeinkommen dar. An Buch- und Presseverlage schütten wir den Beteiligungsanspruch nach § 63a Urheberrechtsgesetz (UrhG) aus. Bildagenturen profitieren von unserer Social-Media-Bildlizenz. Für Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer nehmen wir das Weitersenderecht und die Privatkopievergütung wahr.
Förderung des Urheberechts
Die VG Bild-Kunst setzt sich in Berlin und Brüssel für die Weiterentwicklung des Urheberrechts im Sinne ihrer Mitglieder ein.
Aufsicht
Die VG Bild-Kunst ist keine Behörde. Ihre Tätigkeit wird aber von einer staatlichen Behörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt, kontrolliert. Dies liegt daran, dass sie als Treuhänderin mit fremdem Vermögen – den Rechten ihrer Mitglieder und ausländischer Berechtigter – umgeht. Außerdem kann ihre Tätigkeit im Markt Monopolcharakter aufweisen.