Tantiemen Kunst & Bild

Als Bildurheber*in und Mitglied der Berufsgruppe I oder II können Sie an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden. Dazu müssen Sie eine Meldung abgeben. Es geht um Gelder, die der Staat als Ausgleich für Einschränkungen des Urheberrechts gewährt.


In manchen Fällen erlaubt das Urheberrecht zum Wohle der Allgemeinheit bestimmte Ausnahmen, die eine freie Nutzung von Werken erlauben. Dies ist für die Urheber*innen mit einer Einschränkung ihres Urheberrechts verbunden. Bei der Kollektivausschüttung Kunst/Bild geht es um Gelder, die der Staat den Urheber*innen als Ausgleich für diese Einschränkungen des Urheberrechts gewährt. Der Rechtsbegriff lautet „gesetzlicher Vergütungsanspruch“. Diese Ansprüche können nur zentral von Verwertungsgesellschaften verteilt werden. Für den Bildsektor macht das in Deutschland die VG Bild-Kunst.

Um als Urheber*in von gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu profitieren, muss man Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sein.



Beispiel Privatkopievergütung

Das Gesetz erlaubt es jedermann in Deutschland, zu privaten Zwecken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu machen. Ein Screenshot von einem Kunstwerk ist schnell gemacht und kostet mich nichts. Oder ich kopiere mir ein PDF oder fotografiere mit meinem Smartphone eine Stadtkarte usw. Zum Ausgleich zahlen die Hersteller und Importeure von PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker usw. pro Gerät eine kleine Gebühr. Im Jahr kommen so ca. 250 Mio. Euro zusammen. Einen kleinen Teil davon erhält die VG Bild-Kunst zur Ausschüttung an die Bildurheber*innen. Der größere Teil geht an die Verwertungsgesellschaften aus den Bereichen Text, Musik und Film.


Weitere gesetzliche Vergütungsansprüche

  • die Bibliothekstantieme für das Ausleihen von Zeitschriften, Büchern und sonstigen Medien, die Bilder enthalten
  • die Betreibervergütung für das Kopieren von Bildern in Schulen, in Universitäten, in Copyshops, in Kirchen, im Einzelhandel
  • eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in den Lernplattformen von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen
  • eine Vergütung für die Verwendung von Bildern in Pressespiegeln und Lesezirkeln
  • eine Vergütung für die Weitersendung von TV-Programmen durch Infrastrukturanbieter


Jährlich erzielte Erlöse 

Die VG Bild-Kunst erhält jedes Jahr ungefähr die folgenden Beträge aus den oben genannten Geldquellen:

  • Privatkopie: 22,5 Mio. Euro
  • Lernplattformen: 6.0 Mio. Euro
  • Betreibervergütung (Copyshops etc.): 0,75 Mio. Euro
  • Bibliotheken: 0,55 Mio. Euro
  • Pressespiegel: 0,45 Mio. Euro


Ungefähr 30 Mio. Euro verteilt die VG Bild-Kunst jährlich an Bildurheber*innen. Wie das geht, regelt der Verteilungsplan, der von der Mitgliederversammlung, dem „Parlament“ der VG Bild-Kunst, beschlossen wird.


Verteilungssparten

Der Verteilungsplan sammelt alle Gelder aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen für Kunst und Bild und ordnet sie thematisch den folgenden Verteilungssparten zu:

  • Buch Urheber
  • Periodika Urheber (also Zeitungen und Zeitschriften)
  • Webseiten
  • Weitersendung Kunst/Bild (also Fernsehen)
  • Sonderausschüttung Museumskataloge

Verleger*innen erhalten Ausschüttungen in den folgenden zwei Verteilungssparten:

  • Buch Verleger
  • Periodika Verleger


Künftige Einnahmen aus der Social-Media-Bildlizenz sind in der oben genannten Tabelle noch nicht aufgeführt. Wir hoffen auf substanzielle Einnahmen. Sobald diese erwirtschaftet sind, werden sie ebenfalls an Mitglieder der Berufsgruppen I und II ausgeschüttet.

Neue Verteilungssparten für die Social-Media-Bildlizenz:

  • Social Media Urheber Kunst/Bild
  • Social Media Bildagenturen


Was muss ich als Mitglied der VG Bild-Kunst tun, um an den genannten Ausschüttungen teilzuhaben?

Weil die VG Bild-Kunst von ihren Geldgebern keine Daten zur Verwendung von Bildern erhält, ist sie gezwungen, diese Daten von ihren Mitgliedern zu erfragen.

Wer an der Kollektivausschüttung Kunst/Bild beteiligt werden will, muss Meldungen einreichen. 



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