Mitgliedschaft als Bildagentur

Bildagenturen können Mitglied in der Berufsgruppe II werden, damit die VG Bild-Kunst für sie Rechte gegenüber Social-Media-Diensten lizenziert. Ihren Wahrnehmungsvertrag können Sie online anfordern. Die Vertragsunterlagen senden wir Ihnen umgehend per Post zu.


Wenn Sie Fragen zum Vertrag oder der Social-Media-Bildlizenz haben, können Sie sich gerne an uns oder an den BVPA wenden, mit dem die VG Bild-Kunst die Lizenz gemeinsam entwickelt hat.

Bitte fügen Sie dem Wahrnehmungsvertrag einen geeigneten Nachweis Ihrer Tätigkeit als Bildagentur bei, wie die Mitgliedschaft im BVPA oder die Angabe der Website der Bildagentur.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Verträge bearbeiten, die auf unseren gedruckten Formularen per Post zugesandt werden. Drucken Sie sich daher keine Muster aus, warten Sie bitte die Zusendung der Formulare ab. Digital eingereichte Verträge sowie zugesandte Kopien von Original-Verträgen können wir nicht akzeptieren.


Bitte schicken Sie beide Vertragsexemplare ausgefüllt und unterschrieben per Post an die VG Bild-Kunst zurück: VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn. Bitte geben Sie auf dem Wahrnehmungsvertrag Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen ein Passwort für die Online-Meldungen erstellen können. Nach unserer abschließenden Prüfung und Bearbeitung senden wir Ihnen ein gegengezeichnetes Vertragsexemplar mit Urhebernummer sowie dem Passwort zurück.

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