Vertrag ändern
Der Wahrnehmungsvertrag geht zunächst davon aus, dass die VG Bild-Kunst alle dort aufgeführten Rechte weltweit für Sie vertreten soll. Sie können aber sowohl einzelne Rechte(arten) als auch einzelne Länder aus der Wahrnehmung herausnehmen, wenn Sie diese Rechte und/oder Länder selbst wahrnehmen möchten oder jemand anderes damit beauftragen wollen. Solche Änderungen können Sie nicht nur bei Abschluss des Vertrages vornehmen, sondern jederzeit. Die Änderungen werden zum Jahresende wirksam, wenn Sie die Änderungen vor dem 30. Juni erklären, ansonsten erst zum Ende des folgenden Jahres. Hier gelten die gleichen Fristen, wie bei der Kündigung des Vertrages.
Die Wahrnehmung durch die VG Bild-Kunst für einzelne Länder auszuschließen, kann dann sinnvoll sein, wenn Sie selbst in dem nicht vom Vertrag erfassten Land einen beruflichen Schwerpunkt haben und Mitglied der lokalen Verwertungsgesellschaft sein wollen. Die VG Bild-Kunst berät Sie gerne!