Beschwerden

Wir hoffen, dass wir zu Ihrer Zufriedenheit arbeiten!

Wenn Sie Fragen zur Rechtewahrnehmung, zur Meldung von Werknutzungen oder zur Ausschüttung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Am einfachsten senden Sie uns eine E-Mail an info@bildkunst.de, dann erhält sie der oder die richtige Ansprechpartner*in am schnellsten.


Beschwerdeverfahren

Wenn Sie – was wir nicht hoffen – unzufrieden mit der Arbeit der VG Bild-Kunst sind, dann gibt es die Möglichkeit der Beschwerde (§ 33 VGG). Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der Richtlinie Beschwerdeverfahren niedergelegt.

Bitte schicken Sie Ihre Beschwerde an geschaeftsleitung@bildkunst.de oder postalisch an: Weberstraße 61, in 53113 Bonn. Wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten.

Aufsichtsbehörde

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften einzuschalten. Die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften wird beim Deutschen Patent- und Markenamt als eigenständige Abteilung geführt.

Die Aufsicht wird sich Ihres Anliegens annehmen, eine Stellungnahme der VG Bild-Kunst einholen und Sie dann informieren, welche Entscheidung getroffen wurde.


​​​​​​​Weder eine Beschwerde noch die Einschaltung der Aufsicht sind erforderlich, wenn Sie die VG Bild-Kunst direkt verklagen wollen; der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht Ihnen stets offen.

Weiterführende Dokumente

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