Ausschüttungstermine

Für die Ausschüttungen in den einzelnen Verteilungssparten sieht der Verteilungsplan bestimmte Termine in Form von Kalenderwochen vor. Aufgrund verschiedener Probleme kann die VG Bild-Kunst diese Termine derzeit jedoch nur teilweise einhalten. Wir informieren hier über den aktuellen Stand der Ausschüttungen.


Laut Gesetz sollen die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften spätestens neun Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen, in dem Erlöse eingenommen worden sind. Einnahmen aus 2023 sollten also spätestens bis zum 30. September 2024 verteilt werden.

Der Verteilungsplan der VG Bild-Kunst kennt 14 Verteilungssparten, die teilweise noch Untergruppen aufweisen: Zum Beispiel gibt es in der Sparte „Kollektiv Film (TV)" eine Ausschüttung für Urheber*innen und eine für Produzent*innen. Zusätzlich gibt es für beide Gruppen eine reguläre und eine Schluss-Ausschüttung.

Die VG Bild-Kunst konnte den gesetzlichen Ausschüttungstermin für die Kollektiv-Verteilungssparten in den letzten Jahren nicht einhalten. Dies lag hauptsächlich an einem Projekt zur Erneuerung der gesamten IT-Infrastruktur. Das Projekt wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen werden. Danach wird Schritt für Schritt in den Regelbetrieb übergegangen. Sobald dies der Fall ist, soll hier eine Übersicht über alle geplanten Ausschüttungen des laufenden Jahres gegeben werden.

Der zweite Grund für die derzeitigen Verzögerungen ist das Datum des Meldeschlusses, also der 30. Juni jeden Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt können Meldungen für das Vorjahr eingereicht werden. Die VG Bild-Kunst kann die Meldungen allerdings nicht innerhalb von nur drei Monaten in allen Verteilungssparten prüfen, bearbeiten und einer Ausschüttung zuführen. Aus diesem Grund wird die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst im Jahr 2025 voraussichtlich den Meldeschluss ab 2026 auf Ende März oder Ende Februar vorverlegen. Mit diesem Schritt und einer zuverlässigen Software wird der gesetzliche Ausschüttungstermin eingehalten werden können.


Anstehende Ausschüttungen in den kommenden drei Monaten:

  • Die anstehende Ausschüttung „Erstrechte Kunst/Bild“ erfolgt so bald wie möglich.
  • Die Ausschüttung „Sendung Kunst 2023“ soll im vierten Quartal 2024 erfolgen. Im Anschluss können die Daten in die Ausschüttung „Weitersendung Kunst/Bild“ übernommen werden, die dann kurz darauf getätigt werden kann.
  • Die Ausschüttungen „Webseiten 2023“ und „Periodika Urheber 2023“ sollen gegen Ende des vierten Quartals 2024 durchgeführt werden. Sollte dies funktionieren, würden die Berechtigten in den genannten Sparten im Jahr 2024 zwei Ausschüttungen erhalten, eine für das Nutzungsjahr 2022 und eine für 2023.
  • Die Ausschüttung „Buch Urheber 2023“ wird wahrscheinlich erst Mitte des ersten Quartals 2025 erfolgen können.

Bisher erfolgte Ausschüttungen 2024

9. Oktober
Ausschüttung Werbefilm (2023, 2024): TEUR 132

7. Oktober
Reguläre Ausschüttung (2022) sowie Schlussausschüttung (2019) für Filmproduzent*innen: EUR 1,0 Mio.

30. September
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppe III – Filmurheber*innen 2022 (Privatkopie und Kabelweitersendung): EUR 13,5 Mio. 

23. September
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Verleger" für 2023: EUR 1,2 Mio.

4. September
Ausschüttung Folgerecht (Weiterverkäufe im Kunsthandel) für Mitglieder der Berufsgruppe I: EUR 2,7 Mio. 

2. August
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Urheber” für 2022: EUR 4,8 Mio.

29. Mai
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Verleger" für 2022: EUR 1,3 Mio.

17. April
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Weitersendung Kunst/Bild" 2022: TEUR 420

27. März
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Periodika Urheber" 2022: EUR 5,0 Mio.

20. März
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Webseiten" für 2022: EUR 6,4 Mio.

29. Februar
Endausschüttung Filmurheber*innen für das Ausstrahlungsjahr 2019 (Privatkopie/Weitersendung): EUR 2,7 Mio. 
Zusätzlich wurden am 12. März die Ausschüttungen an ausländische Verwertungsgesellschaften engewiesen: TEUR 819

21. Februar
Ausschüttung Pauschale Senderechte für das Ausstrahlungsjahr 2022: TEUR 189

2. Februar
Zuschlagsverteilung Kunst 2020 für ausländische Verwertungsgesellschaften: TEUR 627

18. Januar
Kollektivausschüttung Zuschlagsverteilung Kunst 2020 für Mitglieder der Berufsgruppe I: TEUR 798.
Die Ausschüttung verteilt sich auf 3.657 Empfänger*innen.

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