Steuerrechtliche Fragen

Die VG Bild-Kunst erwirtschaftet urheberrechtliche Vergütungen für ihre Mitglieder im In- und Ausland sowie für Berechtigte der Schwestergesellschaften. Weil das Geschäft international ist, sind dabei zahlreiche steuerrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Leider kann die VG Bild-Kunst ihren Mitgliedern aus rechtlichen Gründen aber keine Beratung in Steuerfragen geben. Wichtig ist, dass Sie die folgenden Themen für sich selbst im Blick haben.
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Einkommenssteuer

Ausschüttungen der VG Bild-Kunst an ihre Mitglieder mit Steuersitz in Deutschland unterliegen regelmäßig der Einkommenssteuer. Wenn Sie Ihren Steuersitz im Ausland haben, müssen Sie die dortigen Regeln beachten.

Kulturförderungen unterliegen dagegen nicht in jedem Fall der Einkommenssteuer. Geförderte sollten hier unbedingt steuerrechtlichen Rat einholen.

Es erreichen uns regelmäßig Anfragen von Mitgliedern, ob Auszahlungen in ein späteres Kalenderjahr verschoben werden können. Das mag im Einzelfall sinnvoll sein. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die VG Bild-Kunst keine individuellen Auszahlungstermine verwalten kann. Spätestens, wenn die Ausschüttungen wieder dem vorgegebenen Terminplan folgen – derzeit gibt es Probleme, diesen einzuhalten –, können Mitglieder vorausschauend planen.


Umsatzsteuer

Umsatzsteuerberechtigte Mitglieder erhalten ihre Ausschüttungen mit Umsatzsteuer ausgezahlt. Für urheberrechtliche Vergütungen kommt derzeit der ermäßigte Satz von 7 Prozent zur Anwendung. Ausschüttungsempfänger*innen ohne Umsatzsteuerberechtigung erhalten Ihre Tantieme netto.

Mitglieder der VG Bild-Kunst und Urheber*innen mit Steuerland außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU, teilen der VG Bild-Kunst ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID/ VAT-Number) mit. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Steuer-ID-Nummer, die jedem Bundesbürger zugeteilt ist. Sollte Ihre Umsatzsteuerpflicht entfallen, teilen Sie dies der VG Bild-Kunst bitte ebenfalls unverzüglich mit.

Urheber*innen mit Steuerland außerhalb der EU sollten uns eine sogenannte „Unternehmensbescheinigung“ einreichen.


Quellensteuer

Die Quellensteuer ist ein sehr kompliziertes Thema, das insbesondere unsere Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland betrifft. Deutschland erhebt für Ausschüttungen in einige Länder eine Quellensteuer. Umgekehrt unterliegen auch Gelder, die wir für unsere Mitglieder aus dem Ausland von einer Schwestergesellschaft erhalten, manchmal der Quellensteuer. Leider können Quellensteuern zu Doppelbesteuerungen führen. Um das zu vermeiden, schließen Staaten so genannte Doppelbesteuerungsabkommen.


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