Tarifaufstellung

Bei der Aufstellung eines Tarifs gilt der Grundsatz, dass die Urheberinnen und Urheber an den geldwerten Vorteilen der Nutzerinnen und Nutzer partizipieren. Dies muss zu einer angemessenen Vergütung einer Werknutzung führen.

Die VG Bild-Kunst kann darüber entscheiden, für welche Sachverhalte sie einen eigenen Tarif aufstellt. Wir können dabei typische Nutzungen zusammenfassen und sind nicht verpflichtet, für jeden Einzelfall einen eigenen Tarif aufzustellen. Gleiche Sachverhalte sind dabei jedoch gleich zu behandeln. Dies muss sich aus den jeweiligen Regelungen des Tarifs ergeben und gilt insbesondere für die Maßstäbe, nach denen sich die jeweilige Vergütung berechnet. 

Dabei gilt der Grundsatz, dass die Urheberinnen und Urheber an den geldwerten Vorteilen beteiligt werden sollen, die Nutzerinnen und Nutzer aus der Werknutzung ziehen können. Ob ein Gewinn erzielt wird oder zumindest die Absicht dazu besteht, beeinflusst nicht die Höhe der Vergütung – denn darauf hat der oder die Urheber*in keinen Einfluss. Jedoch müssen Vergütung und wirtschaftlicher Wert der Nutzung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. 

Damit die Anwendung der Tarife in der Praxis nicht zu übermäßigem Aufwand führt, greifen wir auf zwei anerkannte Grundmodelle zurück, um die angemessene Vergütung zu ermitteln:

  1. Die Vergütung entspricht einem Prozentwert von Netto-Verkaufspreisen oder anderweitig erzielten Erlösen, die aus der Werknutzung folgen, oder
  2. die Vergütung wird an einen oder mehrere Parameter gekoppelt, die den wirtschaftlichen Wert angemessen widerspiegeln, also z. B. Auflagenhöhe, Größe einer Werkabbildung, Dauer der Nutzung.

In beiden Grundmodellen dürfen wir unter bestimmten Voraussetzungen die Vergütung reduzieren, um kulturelle, soziale oder religiöse Belange von Nutzerinnen und Nutzern aufzugreifen. 

Und auch wenn es selbstverständlich erscheint: Die VG Bild-Kunst kann generell keine Lizenz vergeben, ohne dafür auch eine Vergütung zu verlangen. Denn dies widerspricht ihrem gesetzlichen Auftrag, die ihr von ihren Mitgliedern anvertrauten Rechte und Vergütungsansprüche effektiv wahrzunehmen.


Beispiele der Tarifierung

Merchandise-Nutzungen 

Für die Nutzung von Werken der bildenden Kunst zu Merchandising-Zwecke sieht der Tarif eine Prozentbeteiligung an den mit der Nutzung verbundenen Erlösen vor, wenn diese beispielsweise auf Textilien gedruckt (Schals, Kissenbezüge) bzw. auf Keramik appliziert (insbesondere Tassen) oder bei Deko-Gegenständen verwendet werden (Vasen, Wand- oder Armbanduhren). 

Printnutzungen

Bei Printnutzungen, also vor allem im Buchhandel vertriebenen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften ebenso wie bei Plakaten und Postern, hängt die Vergütung a) von der Größe der Werkabbildung in Relation zur Seitengröße sowie b) von der Auflagenhöhe der jeweiligen (Print-)Publikation ab. Rabatte/Zuschläge können je nach Sachverhalt hinzukommen. Monografische Publikationen unterfallen abweichend von den Tarifen auch prozentualer Abgeltung.

E-Books/E-Publikationen

Wird eine Publikation ausschließlich digital angeboten, werden gestaffelt nach der Anzahl der Abrufe bzw. Downloads des Produkts je Abbildung ein EUR-Betrag angesetzt. 

Website-Nutzungen

Werden Werke der bildenden Kunst auf Websites genutzt, hängt die Vergütung grundsätzlich von der Anzahl der Abbildungen, der Nutzungsdauer und der Höhe der monatlichen Zugriffe ab. Die jeweils einschlägigen Vergütungsbeträge unterscheiden sich in der Höhe zusätzlich in Abhängigkeit des jeweiligen Nutzungszusammenhangs: Handelt es sich um gewerbliche Nutzungen, sind die Beträge höher, bei gemeinnützigen oder kulturellen Einrichtungen sind sie niedriger.

Film- und Fernsehnutzungen

In Film- und Fernsehbeiträgen können Werke der bildenden Kunst auf vielfältige Art und Weise genutzt werden, z. B. durch Vorführungen im Rahmen von Veranstaltungen für einen bestimmten Zeitraum, wie im Rahmen von Kunstausstellungen oder Messen. Als Filmproduzentin oder Filmproduzent können Sie darauf angewiesen sein, für die Kunstwerke, die im Film verwendet werden, die Nutzungsrechte für bestimmte Auswertungsformen zu erwerben (für die Auswertung im Fernsehen, über Streaming-Plattformen oder auf Videoträgern wie DVDs).

Die Vergütungshöhe in den jeweils einschlägigen Tarifen knüpft immer an der Nutzungsdauer des Kunstwerks im Film selbst an und hängt dann von dem Nutzungszeitraum und ggf. weiteren Parametern der jeweiligen Nutzung des Films ab (also Anzahl von Filmvorführungen und Größe des Publikums, Marktanteil eines Fernsehsenders). Daneben bieten wir auch „Filmpakete“ an, bei denen Sie verschiedene Nutzungsrechte zusammengefasst und für eine bestimmte Lizenzdauer zu einer Gesamtvergütung erwerben können.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Tarife“

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