Kunsthandel

Im Bereich des Kunsthandels haben wir mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e. V. (BVDG), dem Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e. V. (BDK), dem Kunsthändlerverband Deutschland (KD) und dem Verband Deutscher Antiquare (VDA) jeweils einen Gesamtvertrag abgeschlossen. 

Kern des Gesamtvertrags ist ein Muster-Einzelvertrag, den die jeweiligen Mitglieder der Verbände abschließen können. Er regelt zum einen die Administration des Folgerechts und verweist zum anderen für die Nutzung der Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Onlinerechte auf die veröffentlichten Tarife der VG Bild-Kunst. Den Mitgliedern wird für die Verwaltungsvereinfachung beim Folgerecht ein Nachlass von 10 Prozent und im Übrigen ein Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent gewährt (weitere Informationen unter „Folgerecht“).

Häufig gestellte Fragen zu den Themen „Kunsthandel“ und „Folgerecht“

Welche Sonderkonditionen gelten für Mitglieder der Verbände BDK, BVDG, KD, VDA?
Die VG Bild-Kunst hat mit dem Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e. V. (BVDG), dem Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e. V. (BDK), dem Kunsthändlerverband Deutschland (KD) und dem Verband Deutscher Antiquare (VDA) Gesamtverträge abgeschlossen.Bestandteil dieser Gesamtverträge ist jeweils ein Muster-Einzelvertrag, den die Mitglieder des jeweilen Verbands abschließen können. Gegenstand dieser Einzelverträge sind insbesondere die Vorgaben zum gesamten Prozess der Feststellung folgerechtspflichtiger Weiterverkäufe, Berechnung und Zahlung der Folgerechtsvergütung sowie Detailregelungen für Sonderkonstellationen, wie zum Beispiel Kettenverkäufe. Daneben gibt es noch weitere Vorgaben, die im Zusammenhang mit Vervielfältigungen oder Onlinenutzungen zu beachten sind.Die Mitglieder des jeweiligen Verbands akzeptieren durch Abschluss dieser Muster-Einzelverträge die Regelungsinhalte und vereinfachen damit die Administration des Folgerechts für die VG Bild-Kunst. Für diese Verwaltungsvereinfachung erhalten sie einen Rabatt von 10 Prozent auf die Folgerechtsvergütung sowie einen Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent auf die jeweils einschlägige tarifliche Vergütung für weitere lizenzierungspflichtige Nutzungen im Rahmen der Vervielfältigung, Verbreitung und Onlinenutzung.Mitglieder des BDK können ferner eine Ergänzungsvereinbarung abschließen, über die sie die erforderlichen Rechte für Online-Katalogarchive erhalten und abgelten.
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