Widerspruch gegen erweiterte Kollektivlizenz der VG Bild-Kunst

Außenstehende haben das gesetzlich verbriefte Recht, dem Einbezug ihrer Rechte in eine erweiterte Kollektivlizenz einer Verwertungsgesellschaft zu widersprechen. Im Folgenden wird erläutert, wie das funktioniert.


Wer kann keinen Widerspruch einlegen?

Mitglieder der VG Bild-Kunst oder Mitglieder einer ausländischen Kunst- oder Bild-Verwertungsgesellschaft können keinen Widerspruch gegen eine EKLerweiterte Kollektivlizenz erklären, denn sie haben ihre Rechte den Gesellschaften ja bereits vertraglich eingeräumt. In Frage kommt für Mitglieder eine Kündigung oder eine Teilkündigung der Wahrnehmungsverträge.


Wer kann Widerspruch einlegen?

Berechtigt zum Widerspruch sind Urheber*innen, deren Rechtsnachfolger*innen sowie alle, die abgeleitete ausschließliche Nutzungsrechte innehaben, soweit sie

  • keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst oder einer ihrer ausländischen Schwestergesellschaften im Kunst- oder Bildbereich abgeschlossen haben und
  • Rechte an Werken der bildenden Kunst oder des stehenden Bildes halten.

Der Widerspruch ist gegenüber der VG Bild-Kunst zu erklären und ist an keine Form gebunden. Er kann beispielsweise an die Postadresse oder via E-Mail übermittelt werden.
Widerspruch EKL für Außenstehende
VG Bild-Kunst
Weberstraße 61, 53113 Bonn
Damit ein Widerspruch als solcher erkannt wird und damit er gegenüber den betroffenen Nutzer*innen der Rechte sinnvoll kommuniziert werden kann, bitten wir Widersprechende in ihrem eigenen Interesse um Beachtung der folgenden Punkte:

  • Aus der Erklärung sollte hervorgehen, gegen welche erweiterte Kollektivlizenz der VG Bild-Kunst sich der Widerspruch richtet. Fehlt diese Angabe oder sind die Ausführungen unklar bzw. interpretationsfähig, geht die VG Bild-Kunst davon aus, dass sich der Widerspruch gegen alle erweiterten Kollektivlizenzen richtet, welche geplant oder in Kraft gesetzt sind.
  • Ein deutlicher Hinweis in der Betreffzeile erleichtert die Bearbeitung, zum Beispiel „Widerspruch gegen EKL“ oder „Widerspruch gegen erweiterte Kollektivlizenz“.
  • Um den bzw. die Widersprechende*n eindeutig identifizieren zu können, verlangen wir die Angabe des Geburtsdatums und optional des Geburtsortes. Ohne Angabe dieser Daten tragen wir den Widerspruch ebenfalls ein, jedoch trägt der oder die Widersprechende das Risiko, dass der Widerspruch von dem oder der Rechtenutzer*in aufgrund von Identifizierungsproblemen nicht beachtet wird. Die Angabe einer Adresse oder sonstiger Daten zwecks eindeutiger Identifizierung können wir nicht verarbeiten. Sie sind auch nicht sinnvoll, weil sie sich im Laufe der Zeit ändern können.
  • Zu Beweiszwecken kann es sinnvoll sein, den Widerspruch gegenüber der VG Bild-Kunst postalisch als Einschreiben mit Rückschein zu erklären.


Bei der Wirkung eines Widerspruchs sind die folgenden zwei Fälle zu unterscheiden:

Vorab-Widerspruch 

  1. Erklärung eines generellen Widerspruchs gegen jede Nutzungsrechtseinräumung unabhängig davon, ob die VG Bild-Kunst den Abschluss einer konkreten kollektiven Lizenz mit erweiterter Wirkung beabsichtigt oder darüber bereits informiert hat.
  2. Widerspruch gegenüber einer konkreten EKL innerhalb von drei Monaten, nachdem die VG Bild-Kunst eine entsprechende Information auf ihrer Website veröffentlicht hat.

In beiden Fällen kann die VG Bild-Kunst für die Werke des oder der Außenstehenden von vornherein keine wirksame Lizenz erteilen – etwaige Werknutzungen sind nicht von der kollektiven Lizenz mit erweiterter Wirkung erfasst.

Danach-Widerspruch

Erfolgt der Widerspruch, wenn mehr als drei Monate abgelaufen sind seit Veröffentlichung der Information auf der Website der VG Bild-Kunst, entfällt die Rechteeinräumung bei abgeschlossenen Verträgen innerhalb einer angemessenen Frist mit Wirkung für die ZukunftBis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Nutzungen bleiben rechtmäßig; für die Zukunft müssen Nutzerinnen und Nutzer entweder die Nutzung der betroffenen Werke unterlassen oder sich um einen Rechteerwerb direkt von der oder dem Außenstehenden bemühen. Der oder die Außenstehende hat für die rechtmäßig erfolgten Nutzungen gegen die VG Bild-Kunst den Anspruch nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen des Verteilungsplans, bei der Verteilung der Einnahmen berücksichtigt zu werden. Für zukünftige Werknutzungen besteht dieser Anspruch nicht mehr.


Hinweis zur Datenverarbeitung:

Mit Erklärung des Widerspruchs gegenüber der VG Bild-Kunst willigt der bzw. die Widersprechende automatisch ein, dass die VG Bild-Kunst seine bzw. ihre Daten speichert (Namen, ggf. Geburtsdatum und Geburtsort, Gegenstand des Widerspruchs) und an Dritte (z. B. Rechtenutzerinnen und Rechtenutzer, die eine erweiterte Kollektivlizenz abschließen; Aufsichtsbehörde) weitergibt, die ein berechtigtes Interesse haben, über die Widersprechenden Kenntnis zu erlangen. Verlangt der oder die Widersprechende eine Löschung seiner bzw. ihrer Daten, gilt dies automatisch als Rücknahme des Widerspruchs.


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