Wie stelle ich einen Antrag an die Mitgliederversammlung?
Anträge an die Mitgliederversammlung können Sie nur schriftlich unter Wahrung einer Frist von mindestens zwölf Wochen vor der Versammlung stellen. Der Antrag muss von insgesamt mindestens sieben Mitgliedern schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Es genügt, wenn Sie als Antragsteller*in den Antrag eigenhändig unterschreiben und die übrigen sechs Mitglieder ihren Willen gegenüber der Geschäftsstelle in Textform zum Ausdruck bringen.
Der Antrag muss eine konkret formulierte Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung enthalten. Anträge auf bloße Diskussion eines Themas müssen mündlich in der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ vorgebracht werden.