Welche Rechte habe ich in der Mitgliederversammlung?
Jedes Mitglied hat das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung, welches insbesondere das Recht auf Anwesenheit, das Recht auf Wortbeiträge sowie das Stimmrecht enthält.
Anträge können in der Mitgliederversammlung vor Ort aufgrund der vorgelagerten elektronischen Abstimmung nicht gestellt werden.
Zusätzlich gibt es bei der Mitgliederversammlung das sogenannte „elektronische Zugangsrecht“ (Live-Übertragung der Versammlung) sowie das „elektronische Stimmrecht“ (eigene Abstimmung über die Anträge = E-Voting). Nähere Informationen hierzu finden Sie unter „Welche elektronischen Teilnahmemöglichkeiten habe ich?“.