An wen kann ich meine Stimme übertragen?

Bei den Berufsgruppenversammlungen erfolgt die Stimmrechtsübertragung auf ein Mitglied oder einen bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverband/Gewerkschaft Ihrer eigenen Berufsgruppe. Wenn Sie also z. B. Mitglied der Berufsgruppe I (bildende Kunst) sind, kann die Übertragung nur auf ein anderes Mitglied/Berufsverband/Gewerkschaft der Berufsgruppe I erfolgen. Bei Doppelmitgliedern kann zwischen den entsprechenden beiden Berufsgruppen gewählt werden.

Im Registrierungsportal und auch auf dem analogen Formular werden Ihnen entsprechend Ihrer Berufsgruppe nur die jeweiligen Verbände angezeigt. 

Wenn Sie Ihr Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen möchten, müssen Sie im Registrierungsportal die Urhebernummer des Mitglieds angeben. 

Bei einer Berufsgruppenversammlung geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht ebenfalls bereits auf die im gleichen Jahr folgende ordentliche Mitgliederversammlung zu übertragen. So müssen Sie Ihr Kreuzchen nur einmal machen. Jedoch speichern wir diese Auswahl nicht für die Folgejahre! 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Vertretung persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen muss, um Ihre Stimmrechtsübertragung nach Ihren Anweisungen wahrnehmen zu können. Die Weiterübertragung von Stimmen, die Ihnen persönlich übertragen wurden, ist nicht statthaft.
​​​​​​​Eine Stimmrechtsübertragung an Mitarbeiter*innen der VG Bild-Kunst oder das geschäftsführende Vorstandsmitglied, Dr. Urban Pappi, ist nicht möglich. 

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