Was muss der Kostenplan enthalten?

Im Kostenplan sind alle im Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt anfallenden Kosten aufzuführen, gegliedert nach einzelnen Kostenpositionen.

Bei Veranstaltungen/Symposien/Ausstellungen etc. können zum Beispiel folgende Kosten aufgeführt werden: 

  • Kosten für Leitung/Organisation/Durchführung
  • Honorare und Entgelte
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten
  • projektbezogene Kosten (Beratung, Moderation, Sicherheit etc.)
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit


Bei Einzelanträgen, u. a. für die Erarbeitung und Drucklegung von Publikationen oder die Sicherung von Nachlässen, ist ebenfalls eine Gliederung der anfallenden Kosten notwendig:

  • Druckkosten
  • Materialkosten
  • Kosten für Honorare
  • Eigenkosten


Kostenvoranschläge, soweit vorhanden, sind beizufügen, aus denen der Umfang und die Qualität des Fördervorhabens hervorgeht

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