Was muss der Kostenplan enthalten?
Im Kostenplan sind alle im Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt anfallenden Kosten aufzuführen, gegliedert nach einzelnen Kostenpositionen.
Bei Veranstaltungen/Symposien/Ausstellungen etc. können zum Beispiel folgende Kosten aufgeführt werden:
- Kosten für Leitung/Organisation/Durchführung
- Honorare und Entgelte
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- projektbezogene Kosten (Beratung, Moderation, Sicherheit etc.)
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Bei Einzelanträgen, u. a. für die Erarbeitung und Drucklegung von Publikationen oder die Sicherung von Nachlässen, ist ebenfalls eine Gliederung der anfallenden Kosten notwendig:
- Druckkosten
- Materialkosten
- Kosten für Honorare
- Eigenkosten
Kostenvoranschläge, soweit vorhanden, sind beizufügen, aus denen der Umfang und die Qualität des Fördervorhabens hervorgeht