Was muss der Verwendungsnachweis enthalten?

Spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Projekts ist der Stiftung Kulturwerk ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser enthält einen Sachbericht (ca. eine DIN-A-4-Seite), in dem die Entwicklung des Projekts geschildert wird, sowie einen zahlenmäßigen Nachweis der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Projektes.

Jeder Beleg, der zu einer Zahlung geführt hat und dem Projekt zuzurechnen ist, muss aufgeführt werden; selbst wenn die konkrete Einnahme oder Ausgabe nicht aus den Fördermitteln der Stiftung Kulturwerk bezahlt worden ist. Alle Belege sind der Stiftung Kulturwerk durch Kopie (gerne digital) nachzuweisen.

Wird ein Zwischennachweis über den Projektverlauf verlangt, ist eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplans mit den Summen der Belege der einzelnen Positionen ausreichend. Belege sind hier nicht einzureichen.

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