Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Mitglieder der VG Bild-Kunst, aber auch Nicht-Mitglieder sowie Vereine, Verbände, Einrichtungen etc., deren Förderanliegen einen erkennbaren und innovativen Mehrwert für den Werkbereich Film/Fernsehen/Bewegtbild haben.