Wann ist eine Bildnutzung missbräuchlich, d. h. nicht lizenziert?
Grundsätzlich legitimiert die Social-Media-Bildlizenz die nicht rechtegeklärten Uploads von Userinnen und Usern einer Plattform – soweit es um das Urheberrecht geht (fehlende Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte werden nicht legitimiert!).
Wenn ein Bild in die Opt-out-Datenbank hochgeladen wurde, ist sein Upload durch beliebige Userinnen und User nicht freigegeben, weil es von der Lizenz ausgenommen wurde. Es handelt sich dann um eine nicht lizenzierte Bildnutzung, gegen die bei dem Betreiber der Plattform eine Löschung beantragt werden kann.