Was bedeutet „berechtigtes Interesse“ im Kontext des Uploads von Bildern?

Die Formulierung „berechtigtes Interesse“ bezieht sich auf die rechtliche Grundlage, auf der Bilder von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen werden dürfen. Verwertungsgesellschaften nehmen normalerweise die ihnen übertragenen Rechte für das gesamte Repertoire eines bzw. einer Berechtigten wahr. Urheberinnen und Urhebern sowie Bildagenturen, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen haben, gewährt die VG Bild-Kunst trotzdem das Recht, einzelne Werke oder Werkgruppen/Kataloge aus der Social-Media-Bildlizenz auszunehmen.


Hierfür gibt es verschiedene Gründe:

  • Exkulsivität: Wenn beispielsweise ein*e Fotograf*in einem oder einer Kund*in für die Nutzung der Fotos Exklusivität verspricht, dann kann sie oder er nicht gleichzeitig die Rechte an diesen Fotos über die VG Bild-Kunst den Social-Media-Anbietern einräumen. (Dass die Fotos dann ggf. illegal hochgeladen werden, steht auf einem anderen Blatt.)
  • Besonderer Kontext: Bildjournalistinnen und -journalisten schießen auch Fotos, die in einem sensiblen Zusammenhang stehen, zum Beispiel bei der Kriegsberichterstattung. In diesem Fall kann es dem Interesse des Journalisten oder der Journalistin entsprechen, diese nicht zur Nutzung auf Social-Media-Plattformen freizugeben.
  • Bildagenturen: Bildagenturen können über Kataloge im Bereich „Editorial“ verfügen, die für einen bestimmten Auswertungszeitraum – üblicherweise ein halbes Jahr – exklusiv vermarktet werden.
  • Haftungsfrage: Teilweise wird die Gefahr einer Haftung eines Fotografen bzw. einer Fotografin angenommen, wenn ein Foto weitere Rechte tangiert (Recht am eigenen Bild, Markenrechte, Designrechte etc.), nicht durch Hochladen in die Datenbank von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen wird und dann von einem User oder einer Userin auf einer Plattform platziert wird. Denn die Social-Media-Bildlizenz räumt den Diensteanbietern nur Urheberrechte ein, sie klärt keine anderen Rechte. Die VG Bild-Kunst lässt diese Haftungsfrage derzeit rechtlich prüfen und wird über das Ergebnis informieren.

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