Wer zahlt das Folgerecht?

Grundsätzlich trägt der oder die Verkäufer*in die Folgerechtsvergütung. In der Regel wird sie aber von den am Verkauf beteiligten Galerien, Kunsthändlern oder Auktionshäusern übernommen.

​​​​​​​Sofern eine Privatperson das Kunstwerk verkauft, sind neben ihr auch die beteiligten Kunsthandlungen oder Auktionshäuser für die Abgeltung des Anspruchs zuständig, die aus diesem Grund häufig die Administration übernehmen.

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