Kann ich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im Fernsehen gezeigt wurden, meine Vergütungsansprüche (online) melden?

Nein, Sie können die Nutzung Ihrer Werke jedoch der Abteilung Senderechte mitteilen, damit die Ausstrahlung bei der Verteilung der pauschalen Senderechte berücksichtigt wird.

Ihr Kontakt: repro-senderechte@bildkunst.de


Meldungen über das Online-Meldeportal zu Fernsehsendungen dienen ausschließlich der Anmeldung von Nutzungen zur Beteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen bzw. Tantiemen; es geht hier um die sogenannte Weitersendevergütung.

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