Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt werden?
Die VG Bild-Kunst hat mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Verträge geschlossen, die solche Nutzungen abdecken, und verteilt die Erträge auf die tatsächlich gesendeten Werke. Dafür sichten wir relevante Fernsehsendungen und werten diese aus.
Informieren Sie uns gerne trotzdem über eine Ihnen bekannte Sendung: repro-senderechte@bildkunst.de
Für Nutzungen im Privatfernsehen gelten diese Absprachen nicht – Privatsender oder deren Produzent*innen müssen im Vorfeld Lizenzen einholen.