Grundsätzlich haben Urheber*innen das alleinige Recht, ihre Werke zu verwerten. Sie können Nutzer*innen Nutzungsrechte einräumen und dafür eine angemessene Vergütung verlangen.
In einigen Fällen sieht das Urhebergesetz jedoch Ausnahmen vor und erlaubt die Nutzung der Werke ohne Lizenz. Dies sind die sogenannten Schranken des Urheberrechts. Dazu gehören unter anderem das Zitatrecht und das Recht, Karikaturen, Parodien oder Pastiches anzufertigen, sowie das Recht, Werke, die sich bleibend im öffentlichen Raum befinden, genehmigungsfrei zu nutzen.
Sind Sie sich unsicher, ob eine der Schranken des Urheberrechts die Nutzung erlauben könnte, wenden Sie sich gerne an die Abteilung Reproduktionsrechte: