Was muss ich tun, wenn ich Auftragsarbeiten mache?

Wenn Sie Auftragsarbeiten annehmen (z. B. die Illustration eines Kinderbuchs), schließen Sie in der Regel direkt mit dem oder der Auftraggeber*in (in unserem Beispiel einem Verlag) einen Vertrag und regeln darin auch die Vergütung. Die VG Bild-Kunst ist an diesem Vertrag nicht beteiligt.

Damit Sie an den gesetzlichen Vergütungen (den Tantiemen) teilhaben können, melden Sie die Nutzungen Ihrer Werke (z. B. das Buch) bitte über das Online-Meldeportal an.

Die Anmeldung der Nutzung Ihrer Werke dient nur der Berechnung Ihres Anteils an der „Ausschüttung Buch“. Die VG Bild-Kunst nimmt keinen Kontakt zu Ihren Auftraggeber*innen auf und fordert von diesen auch keine Gebühren.
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