Muss ich die Abteilung Reproduktionsrechte über Nutzungen informieren, wenn ich diese schon über das Meldeportal gemeldet habe?
Bitte melden Sie der Abteilung Reproduktionsrechte von Ihnen freigestellte Nutzungen immer vor deren Veröffentlichung.
Ihr Kontakt: reproduktionsrechte@bildkunst.de