Wie kann ich kündigen als Rechtsnachfolger*in oder Erb*in?

Wenn Sie als Erb*in oder Rechtsnachfolger*in den Wahrnehmungsvertrag kündigen wollen, benötigen wir den Nachweis der Erbfolge (z. B. einen Erbschein, der die Erb*innen aufführt, oder eine Kopie des Testaments).

Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, so muss eine von allen Erb*innen unterzeichnete Bestätigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass Sie gegenüber der VG Bild-Kunst als Bevollmächtigte*r die Rechte der Erbengemeinschaft vertreten sollen.

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