Wie kann ich Namen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit ändern?

Name, Geschlecht und Staatsangehörigkeit sind in den Ausweispapieren eingetragen. Wenn sich diese Daten ändern, schicken Sie uns bitte eine Kopie des aktuellen Ausweises.

Der Wahrnehmungsvertrag wird grundsätzlich unter dem bürgerlichen Namen abgeschlossen.
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Künstlername/Pseudonyme

Ist der Künstlername im Personalausweis eingetragen, kann er im Wahrnehmungsvertrag eingesetzt werden. Eine Kopie des Ausweises ist als Nachweis erforderlich, wenn Sie grundsätzlich nur unter dem Künstlernamen angeschrieben werden wollen. Bitte weisen Sie uns schriftlich darauf hin.

Pseudonyme müssen generell schriftlich mitgeteilt werden.

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