Zu welcher Berufsgruppe gehöre ich?
Die Urheber*innen und deren Rechtnachfolger*innen haben die Wahl zwischen drei Berufsgruppen:
Berufsgruppe I
- bildende Künstler*innen (z. B. Maler*innen, Bildhauer*innen, Architekt*innen)
- Kunstverlage
Mitglieder der Berufsgruppe I übertragen regelmäßig ihre Rechte in vollem Umfang an die VG Bild-Kunst.
Berufsgruppe II
- Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Grafiker*innen, Illustrator*innen, Karikaturist*innen, Designer*innen, Pressezeichner*innen u. Ä.
- Bild- und Fotoagenturen sowie Bild- und Fotoarchive
- Verlage (außer Kunstverlage)
Mitglieder der Berufsgruppe II übertragen lediglich die kollektiv wahrgenommenen gesetzlichen Vergütungsansprüche an die VG Bild-Kunst, da sie die normalen Verwertungsrechte selbst wahrnehmen.
Berufsgruppe III
- Regisseur*innen, Kameraleute, Editor*innen, Filmarchitekt*innen/Szenenbildner*innen, Kostümbildner*innen, Trickfilmzeichner*innen u. Ä.
- Filmproduzent*innen von freien (Co)Produktionen