Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der VG Bild-Kunst können werden:
- Urheber*innen mit Tätigkeit im Bildbereich (bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.)
- Filmurheber*innen
- Rechtsnachfolger*innen (Erb*innen) sowie Bevollmächtigte*r von Urheber*innen
- Bild- und Fotoagenturen sowie Bild- und Fotoarchive
- Verlage
- Filmproduzent*innen von freien (Co)Produktionen
(Siehe auch: „Zu welcher Berufsgruppe gehöre ich?“)