Der individuelle Anteil einer Agentur an einer Ausschüttung in der Verteilungssparte „Social-Media Bildagenturen“ errechnet sich durch Teilung der individuellen Punkte, die sie für ihre Umsatzmeldungen in einer Sparte erzielt, durch die Gesamtsumme der Punkte aller Ausschüttungsberechtigten der betreffenden Sparte.
Die Berechnung erfolgt getrennt für die Ausschüttungssparten „Allgemeines Repertoire“ und „Exklusivrepertoire“. Letztere umfasst die Verwertung von Werken aus Katalogen, bei denen die Bildagentur über die exklusiven, übertragbaren Nutzungsrechte verfügt und bei deren Verwertung sie den Bildurheber*innen keine laufende Beteiligung oder Kompensation gewährt, weil deren Vergütung bereits pauschal abgegolten wurde.