Wie werden Erlöse aus der Social-Media-Bildlizenz verteilt?

Derzeit verhandelt die VG Bild-Kunst noch mit Social-Media-Plattformbetreibern über Lizenzverträge und nimmt noch keine Lizenzen ein.

Festgelegt wurde jedoch bereits das Verhältnis, nach dem die zur Verteilung später bereitstehenden Erlöse zwischen den Bildurheber*innen und den Bildagenturen aufgeteilt werden:

  • Urheber*innen: 60 Prozent
  • Bildagenturen: 40 Prozent.


Die zukünftige Verteilung der für Bildagenturen bereitgestellten Erlöse ist in der Verteilungssparte Social-Media Bildagenturen“ geregelt (siehe § 33 des Verteilungsplans).

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