Wie weist eine Bildagentur die erzielten Umsätze nach?
Die für ein Nutzungsjahr gemeldeten Umsätze der Agentur sind durch eine*n Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in gegenüber der VG Bild-Kunst zu bestätigen. Dieser Nachweis muss spätestens am 15. September des Folgejahres bei der VG Bild-Kunst eingehen.