Welche Umsätze können nicht gemeldet werden?

Sonstige Umsätze des Nutzungsjahres, die nicht auf Lizenzierung von Nutzungsrechten an stehendem Bildmaterial beruhen, wie zum Beispiel Umsätze für Bildbearbeitung, Rechteklärung oder Downloadgebühren („Services“) oder Umsätze mit Bewegtbildern, können nicht gemeldet werden. Ebenfalls nicht meldefähig sind Umsätze, die auf Basis von Werken erzielt werden, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.

Des Weiteren können keine Umsätze für Lizenzierungen von Nutzungen im Ausland oder mit Nutzer*innen im Ausland (Sitz des oder der Rechnungsempfänger*in ist im Ausland) gemeldet werden.

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