Welche Spots kann ich melden?

Abrechnungsfähige Werbespots sind Filmwerke oder Laufbilder, die im Auftrag der werbetreibenden Wirtschaft zwecks Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen hergestellt und entgeltlich auf den TV-Sendern ausgestrahlt worden sind.

Nicht als Werbespots gelten: Sender-Eigenwerbungen (Programmhinweise, Werbung für eigene Leistungen des Senders, Senderkennungen, Werbetrenner), Kinotrailer, Hinweise auf erschienene Tonträger und Sponsoringhinweise.

Abrechnungsfähige Werbespots müssen im offiziellen Werbeblock ausgestrahlt worden sein.

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