Welche deutschen TV-Sender können gemeldet werden?
Die Bewertungskommission der Berufsgruppe III legt jedes Jahr im Februar fest, welche TV-Sender für das vorangegangene Jahr in die Abrechnung kommen.
Die TV-Sender müssen im vorangegangenen Jahr einen durchschnittlichen Marktanteil von mindestens 0,3 Prozent erreicht haben. Zusätzlich muss der Sender in diesem Jahr einen durch seinen Kulturfaktor modifizierten Senderwert von mindestens „5“ erreichen. Einzelheiten sind im Verteilungsplan der VG Bild-Kunst geregelt (§ 34 Abs. 8.4).