Wer kann Mitglied in der Berufsgruppe III werden?
Als Filmurheber*in oder Produzent*in von freien (Co-)Produktionen können Sie Mitglied der VG Bild-Kunst werden. Wir nehmen für diese Personengruppen im Wesentlichen die gesetzlichen Vergütungsansprüche an der Privatkopievergütung und an der Kabelweitersendung in Deutschland wahr.
Regelmäßig als Miturheber*innen am Film werden die Urheber*innen der folgenden Gewerke beteiligt:
- Regie
- Kamera
- Schnitt
- Szenenbild/Filmarchitektur
- Kostümbild
Beim Animations- und Zeichentrickfilm werden die folgenden Gewerke beteiligt, die regelmäßig eine urheberrechtliche Leistung erbringen:
- Regie
- Storyboard
- Concept Artist
- Animation Director
- Lead Character Designer
- Key Background Designer
Alle anderen potenziellen Miturheber*innen am Film müssen ihre Urheberschaft nach dem Verfahren der „Richtlinie Miturheber Film“ im Einzelfall darlegen, um eine Beteiligung zu erhalten. Denn die VG Bild-Kunst darf als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft keinesfalls Gelder an Nichtberechtigte ausschütten.
Einzelheiten finden Sie im aktuellen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst, § 44 Meldung Film (TV).