Sind Booklets von Hörbüchern, DVDs oder CDs meldefähig?
Booklets von Hörbüchern, DVDs oder CDs können gemeldet werden, wenn es sich um mehrseitige informative Beilagen handelt (i. S. v. Zusatzmaterial). Einfache Einlegeblätter/Titelblätter mit oder ohne Werbung für weitere Verlagsprodukte können nicht gemeldet werden.