Können fremdsprachige Bücher bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?

Grundsätzlich können alle deutschsprachigen Bücher gemeldet werden. Als „deutschsprachig“ gelten auch Bücher in den Sprachen der autochthonen Minderheiten (z. B. Friesisch, Sorbisch, Dänisch).

Außerdem können in der Regel fremdsprachige Bücher gemeldet werden, wenn diese zumindest auch für den deutschen Markt produziert und in Deutschland vertrieben werden. Englische wissenschaftliche Bücher werden gesondert gemeldet.

Fremdsprachige Schulbücher können nur gemeldet werden, wenn sie eine offizielle Zulassung für den Schulunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland haben.

Ausnahme: Fremdsprachige Kinder- und Jugendbücher können nicht gemeldet werden.

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