Wie können Verlage Publikationen melden und wann ist Meldeschluss?

Buchverlage nutzen das Online-Meldeportal. Zugangsdaten zum Meldeportal übersenden wir Ihnen nach Vertragsschluss mit den Vertragsunterlagen. Meldeschluss eines Jahres ist immer der 30. Juni des Folgejahres.

Mit Presseverlagen schließt die VG Bild-Kunst seit September 2024 neue Wahrnehmungsverträge ab. Im vierten Quartal 2024 soll dann auch das Online-Meldeportal freigeschaltet werden. Meldeschluss eines Jahres ist immer der 30. Juni des Folgejahres. Presseverlage werden in der ersten Runde auch rückwirkend Meldungen für 2021, 2022 und 2023 einreichen können.

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