Wann können Verlage Meldungen bei der VG Bild-Kunst einreichen?
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie einen aktuellen Wahrnehmungsvertrag für Verlage abschließen. Vertragsformulare erhalten Sie auf Anforderung.
Bitte senden Sie beide Exemplare vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück an die VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn. Wir übersenden Ihnen nach Bearbeitung und Erfassung ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen. Erst danach können Sie Ihre Meldungen einreichen.