Muss ich der VG Bild-Kunst Nachweise für meine Meldungen „Kunst am Bau“ zukommen lassen?

Die VG Bild-Kunst prüft Meldungen regelmäßig stichprobenartig. Für Sie folgt daraus, dass Sie auf Aufforderung Nachweise einreichen müssen.
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Folgende Unterlagen sind in der Regel als Nachweise geeignet:

  • Vertrag über die Erstellung des Kunstwerks
  • Rechnung nach Fertigstellung
  • Fotografien des Kunstwerks
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